Förderfähige Maßnahmen
Was wird gefördert und was nicht?
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KREDIT
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ZUSCHUSS
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können grundsätzlich alle energetischen Sanierungs-maßnahmen gefördert werden, die ein im Programm zugelassener Energieeffizienz-Expertein die Planung einbezieht und die den nachstehenden Grundsätzen und der nachstehenden Tabelle entsprechen.Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden, zum Beispiel Pelletheizungen, solarthermische Anlagen, stationäre Speichersysteme für elektrischen Strom. Biomassezentralheizungsanlagen können nur gefördert werden, wenn sie automatisch beschickt sind oder es sich um eine Holzvergaserzentral-heizungsanlage handelt (jeweils ausschließliche Beheizbarkeit mit Biomasse).
Nicht gefördert werden:
Nachtstromspeicherheizungen, Niedertemperaturkessel, Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Brennwertkessel), Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, Kohle-und Elektroheizungen, sowie Anlagen zur Stromerzeugung, zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Gefördert werden ausschließlich die im Programmmerkblatt genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung, Erneuerung/Einbau/energetischen Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, Erstanschluss an Nah-und Fernwärme, Optimierung der Heizungsanlage und Einbau von Lüftungsanlagen. Die bei der Durchführung der Maßnahmen geltenden technischen Anforderungen sind in der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen" detailliert dargestellt. Die Kosten für Wärmeerzeuger sind nicht förderfähig.
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktions-tüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Sofern im Rahmen der Sanierung weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durchgeführt werden, sind die den Einzelleistungen nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten) nach einem nachvollziehbaren Schlüssel anteilig auf die förderfähigen Investitionskosten und nicht förderfähigen Maßnahmen umzulegen. In Anspruch genommene Rabattgewährungen (auch Skonto) und gegebenenfalls vorgenommene Abzüge bei Nachlass oder Minderung reduzieren im vollen Umfang die anrechenbaren Investitionskosten. Weiterhin werden die notwendigen Nebenarbeiten gemäß nachfolgender Tabelle gefördert, die nicht abschließend ist. Es können weitere (Neben-)Kosten berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit derenergetischen Sanierung stehen,zum Beispiel Wiederherstellung durch Maler-und Fliesenarbeiten.
Im Zusammenhang mit der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder der Umsetzung von Einzel-maßnahmen können auch die Kosten für folgende Komponenten/Systeme/Einrichtungen mitfinanziert werden:
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge,
- sommerlichen Wärmeschutz (z.B. Rollläden),
- mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Einbruch,
- Smart-Meter und Smarthome-Systeme.
Fördermaßnahme und Förderumfang
Grundsätzliches
Sind in einem Wohngebäude gewerblich genutzte Flächen enthalten, für die unter Berücksichtigung des § 22 EnEV (Energieeinsparverordnung) keine getrennte Bilanzierung als Nichtwohngebäude erforderlich ist, können diese Flächen und die zugehörigen förderfähigen Kosten im Rahmen der Wohngebäudeförderung berücksichtigt werden, zum Beispiel Anwaltskanzlei, Steuerberaterbüro, Arztpraxis. Die energetischen Kosten für die Nichtwohnflächen können aus der Förderung für die Wohneinheiten mitfinanziert werden.
Für die Ermittlung des Förderhöchstbetrages zählen die gewerblichen Flächen nicht als Wohneinheiten. Ansonsten können bei gemischt genutzten Objekten wie Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche). Energetische Kosten, die unmittelbar der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. Ebenso können die energetischen Kosten für die Zubehörräume wohnwirtschaftlicher Flächen angesetzt werden:
- Kellerräume
- Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
- Waschküchen
- Bodenräume
- Trockenräume
- Heizungsräume und
- Garagen
Sofern das Gebäude nach seiner Zweckbestimmung überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird, sind eine zentrale Heizungsanlage (einschließlich des hydraulischen Abgleichs beziehungsweise bei bestehenden Anlagen deren Optimierung) sowie eine zentrale Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude ausschließlich in den Programmen 151/152 förderfähig. Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden, die sich auf neue Wohnflächen beziehen. Die Regelungen für die Förderung bei Wohnflächenerweiterungen sind dem Programmmerkblatt zu entnehmen. Die reinen nicht energiebezogenen Ausbau-oder Errichtungskosten sind nicht förderfähig. Es können grundsätzlich Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden. Für Maßnahmen, die im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert werden, ist eine steuerliche Geltendmachung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz ausgeschlossen.
Förderfähige Maßnahmen nach Gewerken.
Es werden die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt. Hierzu zählen auch zur Bestandsaufnahme oder zur Qualitätssicherung durchgeführte Infrarot-Thermografie-Aufnahmen und Luftdichtheitsmessungen. Sofern beim Vorhaben die Wiederverwendung von Bauteilen geplant ist, können die dafür entstehenden Beratungskosten und Kosten von Gutachten für Baustoffuntersuchungen gefördert werden.Als Baunebenkosten können die zusätzlichen Kosten einerWohnungseigentümergemeinschaft(en)-Verwaltung für die Beschlussfassung einer förderfähigen energetischen Sanierung (Modernisierung), die Antragstellung und Abwicklung einer Förderzusage berücksichtigt werden.Gefördert werden weiterhin die gegebenenfalls anteiligen Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen:
- Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen
- Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge
- Baustoffuntersuchung
- bautechnische Voruntersuchungen zum Beispiel zum Aufbau der Gebäudehülle
- Entsorgung von Baustoffen, Baumaterial et cetera (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
Nicht gefördert werden: Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel, Kosten der Zwischenfinanzierung, Kapitalkosten, Steuerbelastung, des Baugrundstückes, Kosten von Behörden-undVerwaltungsleistungensowie Umzugskosten und Ausweichquartiere.
- Abbrucharbeiten (wie Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Gutachten für Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile
- Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen inklusive Sicherungsmaßnahmen
- notwendige Bauwerkstrockenlegung
- Erhöhung des Dachüberstandes
- Bohrungen für Kerndämmungen
- Ein-beziehungsweise Anbringen der Wärmedämmung, auch in Gebäudetrennfugen
- Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien inklusive nachträgliche Verglasung von unbeheizten Loggien, Dämmung von Heizkörpernischen und Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
- Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung der Fensterbänke
- Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungs-elementen
- Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
- Maler-und Putzarbeiten inklusive Stuckateurarbeiten, Fassadenverkleidung, zum Beispiel Klinker
- Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Außenwänden
- Einbau von Dämmsteinen
- Erneuerung von Ausfachungen bei Fachwerkaußenwänden
- Maßnahmen zum Schlagregenschutz
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk
- Erneuerung der Briefkasten-und Klingelanlage
- Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
- Verlegung der Regenrohre
- Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte
- hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
- Erhalt von Nistplätzen für Gebäudebrüter, zum Beispiel durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in die Fassade oder in die Wärmedämmung sowie besondere Konstruktionen in Traufkästen; weitere Informationen unter "www.bund-hannover.de", ->Artenschutz an Gebäuden, und "www.bund-dueren.de", ->Artenschutz.
- Abbrucharbeiten wie alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe, Schweißbahnen oder Asbest und deren Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Gutachten für Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile
- Erneuerung der Dachlattung
- Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
- Ein-beziehungsweise Aufbringen der Wärmedämmung
- Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
- Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
- Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
- Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
- Verkleidung der Dämmung (zum Beispiel Gipskartonplatten) sowie Maler-und Tapezierarbeiten bei ausgebautem Dachgeschoss
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Austausch von Dachziegeln inklusive Versiegelung, Abdichtungsarbeiten am Dach, inklusive Dachdurchgangsziegel (zum Beispiel Lüftungs-oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
- Neueindeckung des Daches oder Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn et cetera
- Dachbegrünungen
- Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln
- Einbau von Schornsteinfeger-Ausstiegsluken in unbeheizten Dachräumen
- Änderung des Dachüberstands
- Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
- Notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
- Schornsteinkopf neu einfassen, zum Beispiel Kaminabdeckung, Kaminverkleidung
- Erhalt von Nistplätzen für Gebäudebrüter, zum Beispiel durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in besondere Konstruktionen in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de "Artenschutz an Gebäuden" und www.bund-dueren.de "Artenschutz".
- notwendige Abbrucharbeitenund Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Bauwerkstrockenlegung
- Aufbringen der Wärmedämmung
- Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
- notwendige Maler-und Putzarbeiten
- Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens
- notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen,zum Beispiel Verlegung von Elektroanschlüssen
- Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, zum Beispiel zum Keller oder Dachboden,sowie von wärmedämmenden Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
- hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
- Ausbau und Entsorgung(inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang-und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit) und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren beziehungsweise deren erstmaliger Einbau
- Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen (Außenwand-Luftdurchlass/lässe)
- Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Abdichtung der Fugen
- Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung der Fensterbänke
- Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungs-elementennach DIN4108-2, fensterintegrierte Verschattungssysteme
- Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
- Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind
- Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus geringerer Brüstungshöhen
- Notwendige Putz-und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig)
- Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern zum Beispiel auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus,Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
- Maßnahmen zur Ab-und Durchsturzsicherung, wie zum Beispiel absturzsichernde Verglasung (DIN 18008-4, ehemals TRAV) und Fensterstangen zur Absturzsicherung
- Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
- Einbruchhemmende Haus-und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, (auch ohne Nachweis über dieBerücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände)
- Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile
- Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheits-verglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
- Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktionnach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
Wir empfehlen vor der Umsetzung einbruchhemmender Maßnahmen eine unabhängige Beratung zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen. Unabhängige Beratungsmöglichkeiten finden sich unter www.k-einbruch.de. Überfall-und Einbruchmeldeanlagen sind im Programm "Altersgerecht Umbauen" mitfinanzierungsfähig. Für Energieeffizienz-Expertenbietet die RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren eingetragener Verein den "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenster und Haustüren" an. Der Bezug ist über www.window.de möglich. Nicht übernommen werden die Kosten für die Neuerrichtung von unbeheizten Wintergärten.
- Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
- Empfehlung zum Einbruchschutz bei Neuverglasung: Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356
- Überarbeitung der Rahmen und Flügel mit gegebenenfalls erforderlichen Aus-und Einbau
- Herstellung von Gang-und Schließbarkeit
- Erneuerung beziehungsweise Einbau von Dichtungen, zum Beispiel Falzdichtung, Lippendichtung
- Dämmung der Einbaufuge
- Herstellung eines luftdichten Anschlusses innen
- Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen
- Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
- Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz. Für Energieeffizienz-Experten bietet zum Beispiel der Verband Fenster und Fassade den Leitfaden "Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz" unter www.window.de an
- Alle unter "Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren" genannten Maßnahmen zum Einbruchschutz
Hinweis: Die folgenden Maßnahmen sind nur bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bei einem Erstanschluss an Nah-oder Fernwärme förderfähig, sofern für dieselbe Maßnahme keine Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (Richtlinie "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt") über das BAFA oder im KfW-Produkt "Erneuerbare Energien -Premium" in Anspruch genommen wurde.
- Nur bei KfW-Effizienzhäusern: Einbau neuer Wärmeerzeuger, Pufferspeicher, Rohrnetz (inklusive Trinkwasserversorgung, zum Beispielauch beiBleirohren) und Heizflächen (Heizkörper oder Flächenheizung), Einbau Gastank. Nicht gefördert werden: Nachtstromspeicherheizungen, Niedertemperaturkessel, Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B.Brennwertkessel), Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, Kohle-und Elektroheizungen, sowie Anlagen zur Stromerzeugung, zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.Anmerkung: Neue Wärmeerzeuger können auch wandhängend eingebaut werden.
- Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
- Ausbau alter Wärmeerzeuger einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Einbau voreinstellbarer oder Austausch von Thermostatventilen
- Einbau oder Austausch von Strangdifferenzdruckreglern
- Fußbodenheizung inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag und Wandheizung inklusive Putzarbeiten, Heizleisten
- Hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems
- Dämmung des Rohrsystems
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Umstellung des Warmwassersystems, das heißt Integration in die Heizungsanlage, inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen)
- elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
- Wohnungsdisplaysund Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom, Gas und Wasser (keine Endgeräte und keine Unterhaltungstechnik)
- Anschluss an eine Breitbandverkabelung
- Leerrohre, Kabel (zum BeispielLichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs-und Regelungstechnik sowie für Smart Metering-Systeme
- Einbau von Mess-, Steuerungs-und Regelungstechnik, notwendige Elektroarbeiten
- Wärmemengenzähler
- Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe. Pumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss an Nah-und Fernwärme sowie Erneuerung bei bestehendem Anschluss
- Anschlusskosten Fernwärme
- Installationskosten inklusive einmaliger Anschlussgebühren bei Anschluss an Versorgungsnetz, wenn Anschlussinstallation bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt
- Systeme zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser (zum Beispiel Duschwasser)
- Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage (Einschränkung bei Einzelmaßnahmen siehe Merkblatt)
- Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser-und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen
- Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen
- notwendige Maler-, Putz-und Wandverkleidungsarbeiten
- Herstellung notwendiger Wand-und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen
- Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
- Einrichtung oder Neubau eines Heizraums beziehungsweise eines Bevorratungsbehälters für Biomasse
- notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz-und Kesselraum
- Probebohrungen sowie die finale Erdwärmebohrung beim Einbau einer Erdwärmepumpe (nur bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus)
- Analyse des Ist-Zustandes, zum Beispiel nach DIN EN 15378
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs
- Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Pumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten
- Einbau hocheffizienter Trinkwasserzirkulationspumpen
- Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern
- in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
- Umbau von Ein-in Zweirohrsysteme
- Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern
- Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35°C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen
- Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper (Vorlauftemperatur ≤ 60°C)
- Austausch von "kritischen" Heizkörpern zur Systemtemperatur-reduzierung
- Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
- Ausbau von Wärmeerzeugerneinschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)sowie die Kostenfür den Einbau neuer Wärmeerzeuger. Die Kosten für Wärmeerzeuger sind nicht förderfähig.
- Nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Umstellung des Warmwassersystems, das heißt Integration in die Heizungsanlage, inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen
- elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
- Einbausowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer-und Regelungstechnik und Nutzerinterface
- Smart Metering-Systeme ohne Endgeräte und ohne Unterhaltungstechnik
- Wärmemengenzähler
- Anschluss an eine Breitbandverkabelung
- Leerrohre, Kabel (zum BeispielLichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs-und Regelungstechnik sowie für Smart Metering-Systeme
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
- Einbau der Lüftungsanlage, gegebenenfalls müssenAnforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle erfüllt werden
- Wand-und Durchbrucharbeiten
- Luftdurchlässe
- Maßnahmen für Außenluft-und Fortluftelement
- Elektroanschlüsse
- Verkleidungen
- Notwendige Putz-und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
- Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
- Einbau von Solar-Luftkollektoren
- Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung
- Luftdichtheitsmessung
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
- Einbau einer Luftheizung
Diese Maßnahmen können ergänzend zu jedem Förderzweck (Einzel-maßnahme oder KfW-Effizienzhaus) mitgefördert werden.
Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik, wie zum BeispielHandy, Tablet, Computer, Fernseher, Lautsprecher et cetera.
- Wohnungsdisplay zur Anzeige von aktuellen Daten der Heiz-und Elektroenergie, von Warm-und Kaltwasser etcetera
- Smart-Meter, Mess-, Steuerungs-und Regeltechnik für Heizungslüftungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs-und Klimatechnik sowie Einbindung von Wetterdaten
- Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten und Energiekosten
- Elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung, der Bereitstellung von Nutzerinformation bei nachlassender Systemeffizienz und der Anzeige von notwendigen Wartungsintervallen. Zum Beispiel bei der Wärmeerzeugung, dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und den Emissionen aus der Wärmeerzeugung
- Elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen (zum Beispielfür Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Verbrauchund Erzeugung von erneuerbaren Energien, Haushaltsgeräte)
- Präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten, Steckdosen et cetera
- Baugebundene Bedienungs-und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung-und Klimatechnik
- Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren
- Elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate
- Intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechte
- Energiemanagementsystem inklusiveIntegration in wohnwirtschaftliche Software
- Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern
- elektronische Heizkostenverteilern, Wasser-und Wärmemengenzählern zur Visualisierung und Analyse von Heizwärmeverbräuchen
- Notwendige Verkabelung (zum BeispielEthernetkabel) oder kabellose funkbasierte Installationen (zum BeispielRouter) für Kommunikations-/Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme, USB-Anschlussbuchsen
- Anschluss an eine Breitbandverkabelung. Leerrohre, Kabel (zum Beispiel Lichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs-und Regelungstechnik sowie für Smart Metering-Systeme.