Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen die Durchführung eines Energieaudits gemäss DIN 16247-1 für Ihr Unternehmen an, als reines Energieaudit zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen oder für eine Rückerstattung von Strom- und Energiesteuer oder auch im Nachgang zu einer geförderten „Energieexperten Mittelstand“.
- Was wird beim Energieaudit gemacht ?
Das Energieaudit erfasst und berücksichtigt den gesamten Energieeinsatz, den Energieverbrauch der einzelnen Verbraucher, die sog. Einflußfaktoren auf die jeweiligen Energieverbraucher und natürlich die erarbeiteten Energie-Einsparmaßnahmen nebst eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Unternehmens.
- Was ist unter dem gesamten Energieverbrauch zu verstehen ?
Der gesamte Energieverbrauch ist definiert als die Menge der eingesetzten Endenergie in dem maßgeblichen betrachteten Zeitraum im gesamten Unternehmen. Hierbei sind alle Energieträger zu berücksichtigen (Strom, Brennstoffe, (Fern/Nah-)Wärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe, etc.).
Es werden alle Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen und der Transport im Unternehmens erfasst. Auch Verkaufsräume, Verwaltungsräume, Lagerräume oder vergleichbare Räumlichkeiten werden bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs berücksichtigt, wenn das Unternehmen in diesen Bereichen Energie einsetzt bzw. verbraucht.
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten ?
Energieaudit gemäss §8 ff EDL-G, für alle Nicht-KMU, gemäss DIN EN 16247-1
Energieaudit zur Erzielung des Spitzenausgleichs aus Strom- und Energiesteuer (SpaEfV), für das produzierende Gewerbe, gemäss DIN EN 16247-1
Energieaudit gemäss $ 63 ff EEG, für ausgewählte Wirtschaftszweige, oberhalb 1 GWh /Jahr