WOHNGEBÄUDE
NICHTWOHNGEBÄUDE
DENKMAL
Sie wollen Ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren und die Energiekosten senken? Mit der vom BAFA /BMWi geförderten „Energieexperten für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ können Sie dies erreichen.
Dazu kommen wir als qualifizierte Energieberater zu Ihnen nach Hause, führen eine IST-Aufnahme durch und analysieren Ihren Energieverbrauch. Wir zeigen Ihnen als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses dabei auf, wo welche Energiekosten entstehen, wie Energie effizienter eingesetzt werden kann und wie Sie dabei Kosten sparen können. Gemeinsam erstellen wir dann einen (individuellen) Sanierungsfahrplan für eine energieeffiziente Modernisierung Ihres Wohngebäudes nach Ihren Bedürfnissen. Natürlich kommen auch andere Themen wie die Behaglichkeit und Komfortansprüche nicht zu kurz – Sie haben es in der Hand, Ihre Wünsche einzubringen.
Was kostet mich eine individuelle Energieexperten ? Eine gute Frage, eine gute Antwort: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übernimmt 60 Prozent (maximal 800 beziehungsweise 1.100 Euro) der Kosten für die „Energieexperten für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“.
Zielgruppe: Das Angebot einer Energieexperten für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
Energie eingespart, Geldbeutel geschont, Umwelt geschützt – dank Ihres individuellen Sanierungsfahrplans
Nachdem eine individuelle Energieexperten bezüglich Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durchgeführt wurde, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan. Unser Ziel dabei ist, Energie und damit Energiekosten einzusparen. Der Fahrplan wird eine Komplettsanierung und/oder eine Schritt-für-Schritt Sanierung aufzeigen. Er stellt die Investitionskosten jeder einzelnen Maßnahme der Energieeinsparung durch die betreffende Maßnahme gegenüber. Der Fahrplan arbeitet damit im Detail die Wirtschaftlichkeit jeder Maßnahme heraus.
Am Ende werden Sie also wissen, welche Massnahme wieviel Energie und Energiekosten einsparen wird. Über veröffentliche Baukostentabellen schätzen wir dann die Investitionskosten jeder Massnahme ab und berücksichtigen selbstverständlich die Fördermittel der BAFA oder KfW.
Unsere Leistungen
Wir führen für Sie eine vom BAFA geförderte „Energieexperten Mittelstand“ durch, beantragen die möglichen Fördermittel für die Energieexperten und übergeben Ihnen die vorgeschriebenen Berichte zum einen über die Beratung selbst als auch über mögliche Sanierungsmaßnahmen und Einsparpotentiale einschließlich der möglichen Fördermittel. Die möglichen Förderungen betreffen hier die
- Beratungsförderung für die Energieexperten
- und die Investitionsförderung für ausgearbeitete Sanierungs- und Einsparmaßnahmen
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen die Durchführung eines Energieaudits gemäss DIN 16247-1 für Ihr Unternehmen an, als reines Energieaudit zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen oder für eine Rückerstattung von Strom- und Energiesteuer oder auch im Nachgang zu einer geförderten „Energieexperten Mittelstand“.
- Was wird beim Energieaudit gemacht ?
Das Energieaudit erfasst und berücksichtigt den gesamten Energieeinsatz, den Energieverbrauch der einzelnen Verbraucher, die sog. Einflußfaktoren auf die jeweiligen Energieverbraucher und natürlich die erarbeiteten Energie-Einsparmaßnahmen nebst eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Unternehmens.
- Was ist unter dem gesamten Energieverbrauch zu verstehen ?
Der gesamte Energieverbrauch ist definiert als die Menge der eingesetzten Endenergie in dem maßgeblichen betrachteten Zeitraum im gesamten Unternehmen. Hierbei sind alle Energieträger zu berücksichtigen (Strom, Brennstoffe, (Fern/Nah-)Wärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe, etc.).
Es werden alle Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen und der Transport im Unternehmens erfasst. Auch Verkaufsräume, Verwaltungsräume, Lagerräume oder vergleichbare Räumlichkeiten werden bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs berücksichtigt, wenn das Unternehmen in diesen Bereichen Energie einsetzt bzw. verbraucht.
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten ?
Energieaudit gemäss §8 ff EDL-G, für alle Nicht-KMU, gemäss DIN EN 16247-1
Energieaudit zur Erzielung des Spitzenausgleichs aus Strom- und Energiesteuer (SpaEfV), für das produzierende Gewerbe, gemäss DIN EN 16247-1
Energieaudit gemäss $ 63 ff EEG, für ausgewählte Wirtschaftszweige, oberhalb 1 GWh /Jahr
Den besonderen Anforderungen bei der Arbeit mit historischer Bausubstanz trägt auch die KfW-Förderbank Rechnung. Zum einen gelten für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz vereinfachte technische Anforderungen, denn vieles technisch Machbare lässt sich nicht mit Denkmalschutzauflagen vereinbaren. Deshalb ist es wichtig, dass sich während des gesamten Planungsprozesses der Planer und die Denkmalbehörde abstimmen.
Deshalb wurde der Effizienzhausstandard Denkmal definiert. Die Anforderungen der KfW beziehen sich sowohl auf die Gebäudehülle (H’T – zu verstehen als durchschnittlicher U-Wert der Gebäudehülle) als auch auf den Primärenergiebedarf QP jeweils in Bezug auf das Referenzgebäude nach Anlage 1 EnEV. Für die energetischen Fachplanung und Baubegleitung muss ein anerkannter „Energieberater für Baudenkmale“ durchführen.
Die Kommunen entscheiden
Welche Gebäude im konkreten Einzelfall zur „besonders erhaltenswerten sonstigen Bausubstanz“ gehören, bestimmt nämlich letztlich die Kommune selbst. Dazu ist kein großer Verwaltungsakt erforderlich, sondern im Grunde nur eine formlose Bestätigung für den Eigentümer (bzw. die Unterschrift auf dem entsprechenden Vordruck im KfW-Verfahren). Hier kann sich die Verwaltung also besonders unbürokratisch zeigen und für den Antragssteller eine enorme finanzielle Unterstützung ermöglichen, wenn dadurch etwa auf attraktive KfW-Denkmal-Förderungen zugegriffen werden kann.
Wir erstellen Ihren individuellen Energieausweis für Ihr Wohngebäude, je nach Anforderung einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis.
Für Ihr Nicht-Wohngebäude bieten wir die Erstellung Ihres Energieausweises an. Auch hier auf Basis der Energieverbräuche der letzten drei Jahre oder einen rechnerisch ermittelten Energieausweis (Bedarfsausweis).
Wohngebäude
Nutzen Sie das Förderprogramm der BAFA „Energieexperten für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“. Wir führen für Sie die bezuschusste Energieexperten durch und zeigen Ihnen einen sinnvollen Weg auf, wie Sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern und damit Energie und Energiekosten einsparen können. Dies entlastet die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Nicht-Wohngebäude
Als klein- oder mittelständisches Unternehmen können Sie das geförderte Programm der BAFA „Energieexperten im Mittelstand“ in Abspruch nehmen. Die von der BAFA geförderte Summe beträgt dabei 60 % der Beratungskosten bzw. bis zu 6.000,– EUR. Wir führen für Sie die Energieexperten im Mittelstand durch und zeigen Ihnen die Mittel (Investitionsfördermittel, Zuschüsse und Darlehen) sowie die bau- und anlagentechnischen Wege auf, die es ermöglichen, die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu verbessern. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von umweltschädlichen Emissionen und sparen dabei noch bares Geld.
Wichtig zu beachten: Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden !
Wohngebäude / Nicht-Wohngebäude:
Nachdem die geförderte Energieexperten die ungenutzten Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufgedeckt und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erstellt hat, haben Sie nun die Qual der Wahl, aus einem attraktiven Angebot an Zuschüssen oder Darlehen von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder der KfW ein passendes Förderprogramm zur Umsetzung der Maßnahmen auszuwählen, um so Energie zu sparen. Wir stellen als zertifizierte und antragsberechtigte Energieeffizienz-Experten für Sie die entsprechenden Anträge und begleiten die Umsetzung der Massnahmen.
Wichtig zu beachten: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden !
GIH Baden-Württemberg
Als Mitglied im Verband der Energieberater GIH Baden-Württemberg sind wir über Änderungen, Neuerungen und die rasanten Entwicklungen in diesem Themenumfeld stets auf dem Laufenden. Diese Informationen geben wir durch unsere Beratung direkt an Sie weiter. Sie profitieren, wenn Sie die möglichen Fördermaßnahmen nutzen und Einsparungen möglich machen.