Ein guter sommerlicher Wärmeschutz begrenzt den Sonnenenergieeintrag und schützt die Räume vor Überhitzung. Er ist daher in Bezug auf thermische Behaglichkeit im Sommer und für die Vermeidung bzw. Einsparung von Kühlenergie von großer Bedeutung. Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) sind bei der Errichtung eines Gebäudes Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108 Teil 2 einzuhalten.
Kritisch sind hinsichtlich einer möglichen Überhitzung im Sommer sind Räume mit großen Verglasungen in Süd-, Süd-Ost- und Süd-West-Ausrichtung, die zu einem hohen Sonneneintrag in die Räume führen. Dieser Umstand ist im Winter ein Vorteil, wenn die solaren Gewinne erwünscht sind und den Heizenergiebedarf senken. An heißen Sommertagen jedoch sind geeignete Gegenmaßnahmen, z.B. außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen, zu treffen, um Überhitzung zu vermeiden.
Fussbodenheizungen in Räumen mit hohem Verglasungsanteil im Verhältnis zur Grundfläche des Raumes sind ebenfalls problematisch. Grund hierfür ist die Trägheit einer Fußbodenheizung, die nicht schnell genug auf unverhofft eintreffende Sonneneinstrahlung reagieren kann. Dies kann dazu führen, dass bei plötzlichem und ausreichend starkem Sonneneintrag in den Raum die Fußbodenheizung noch zu lange nachheizt, obwohl keine Wärme von der Fußbodenheizung mehr benötigt wird. Eine Überhitzung des Raumes ist dann die Folge. In der Praxis bliebe dann nichts anderes übrig als die überschüssige Wärme durch zu Fenster hinaus zulüften. Deshalb muss diesem Umstand schon in der Planung durch einen Abgleich von Architektur und Anlagentechnik Rechnung getragen werden.
Der Nachweis der Prüfung und Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes kann über ein vereinfachtes Verfahren auf Basis von Sonneneintragskennwerten oder durch eine thermische Gebäudesimulation erbracht werden.