Bauen und Sanieren

Öffentliche und private Gebäude in Deutschland verbuchen für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung einen Anteil von 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und stehen für fast 30 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes. Zugleich werden in privaten Haushalten rund 85 Prozent des gesamten Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser eingesetzt. Die Bundesregierung fördert daher den energieeffizienten Neubau und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Gefördert werden dabei Maßnahmen, die über das gesetzlich Geforderte hinausgehen. Was energetisch für den Gebäudebereich gesetzlich gefordert ist, ergibt sich aus dem Energieeinsparrecht.

Zusätzlich zur Austauschprämie für Ölheizungen und steuerlichen Vorteilen jetzt auch attraktivere Fördersätze für die Beratung: Das ändert sich 2020 bei der EnergieeffizienzförderungAktualisierte Fassung vom 15. Februar 2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einige Initiativen zur Energieeffizienzförderung auf den Weg gebracht. Und das bringt Neuerungen für 2020 mit sich. Zum Beispiel attraktivere Fördersätze für energetische Sanierungen und jetzt auch Beratungen sowie steuerliche Vorteile bei der energetischen Gebäudesanierung. Für den Abschied von der Ölheizung gibt es eine Austauschprämie, für die energetische Gebäudesanierung Zuschüsse und steuerliche Förderung.